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A-Z Lexikon

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Wissen kompakt

Sie suchen gezielt nach Begriffen zur Wohnungsgenossenschaft und zum Wohnen allgemein? Nutzen Sie die ersten, präzisen Erläuterungen in unserem Lexikon und entdecken sie die Vielfalt an Informationen, die wir für Sie im Laufe der Zeit ständig erweitern.

Aufsichtsrat

Ist das Gremium aus externen Mitgliedern zur Kontrolle und Überwachung der Aktivitäten der Geschäftsführung und des Vorstands unter Beachtung der Interessen aller Genossenschaftsmitglieder. Er kontrolliert die Genossenschaftsführung, nimmt an Beschlussfassungen teil und überprüft Finanzberichte und Jahresabschlüsse der Genossenschaft.

Betriebskosten

Sind die laufenden Kosten die für die Bewirtschaftung einer Wohnung, eines Gebäudes oder einer Immobilie anfallen. Sie setzen sich aus verschiedenen Einzelkosten zusammen und werden auf den Mieter umgelegt.

Crowdfunding

Ist eine Finanzierungsform für Bauvorhaben, Wohnungsmodernisierungen oder gemeinsame Projekte, die auf kleineren Geldbeträgen von vielen Menschen basiert. So können zusätzliche finanzielle Mittel für die Umsetzung bestimmter Vorhaben generiert werden. Der Einsatz von Crowdfunding ist an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden und muss vor Verwendung geprüft werden.

Demokratie

Die Basis einer Wohnungsgenossenschaft ist die demokratische Mitbestimmung ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann über wichtige Entscheidungen mitbestimmen. So wird bewirkt, dass die Genossenschaft im Sinne der Gemeinschaft geführt wird und ein gerechtes und lebendiges Miteinander gefördert wird.

eG

Steht für eingetragene Genossenschaft. Hinter dem Zusatz zum Organisationsnamen verbirgt sich das Prinzip der Selbsthilfe und Selbstverwaltung durch die Genossenschaftsmitglieder.

Förderung

Die Wohnungsgenossenschaft setzt verschiedene Formen der Förderung um. Dazu gehören bezahlbarer Wohnraum, sozialer Zusammenhalt, nachhaltiges Wohnen durch energetische Sanierungsmaßnahmen, der Einsatz erneuerbarer Energien, die Schaffung von Gemeinschaftsräumen und zusätzlichen Angeboten um die Lebensqualität in der Genossenschaft zu fördern.

Gemeinschaftseigentum

Sind die Teile einer Wohnanlage oder Immobilie die gemeinschaftlich genutzt werden, wie Aufzug, Heizungsanlage, Elektroanlagen, Garten, Parkplätze etc. Über Verwaltung und Instandhaltung wird gemeinschaftlich entschieden.

Genossenschaft

Vereint Menschen mit ähnlichen Interessen und Zielen zur gemeinschaftlichen Erfüllung wirtschaftlicher und sozialer Bedürfnisse auf der Basis der Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Gleichheit und Solidarität.

Genossenschaftsanteil

Beim Eintritt in die Genossenschaft ist von jedem Mitglied einmalig ein festgesetzter Geldbetrag – der Genossenschaftsanteil – zu leisten. Dieser ist in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft definiert.

Hausordnung

Die Hausordnung ist das Regelwerk, in dem Verhaltensregeln und Vorschriften zusammengefasst sind, die die Bewohner für ein harmonisches Zusammenleben einhalten müssen. Konflikte werden so vermieden und die Wohnqualität wird erhalten.

Instandhaltung

Regelmäßige Pflege, Wartung, Renovierung und Reparatur von Gebäuden, technischen Anlagen und Gemeinschaftseinrichtungen dienen dem Werterhalt und der Wertsteigerung der Genossenschaftsimmobilien.

Jahresabschluss

Mit Ablauf des Geschäftsjahres, das vom 01.01. bis zum 31.12. läuft, muss der Vorstand einen Jahresabschluss nach den Regeln und Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung erstellen. Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft und die Mitglieder haben das Recht den Jahresabschluss einzusehen, ihn in der Mitgliederversammlung zu diskutieren und über die Verwendung möglicher Überschüsse oder Verluste mitzubestimmen.

Kaution

Ist die finanzielle Sicherheitsleistung zur Absicherung von eventuellen Schäden während der Miet- oder Nutzungsdauer. Sie wird mit Beginn des Miet- oder Nutzungsverhältnisses fällig und bei ordnungsgemäßer Beendigung ohne Schadensansprüche zurückgezahlt.

Laubengang

Der Laubengang ist ein überdachter Flur an Mehrfamilienhäusern, von dem aus die einzelnen Wohnungen zugänglich sind. Laubengänge bieten den Bewohnern zusätzlichen, geschützten Raum im Freien und sind für Wohnanlagen und Gebäude ästhetische Gestaltungselemente.

Mitgliederversammlung

Sie ist das höchste beschlussfassende Organ der Genossenschaft bei der alle Mitglieder teilnahmeberechtigt sind und findet in der Regel einmal im Jahr statt. In der Mitgliederversammlung wird über wesentliche Angelegenheiten und Fragen entschieden.

Mitgliedschaft

Mit der Mitgliedschaft werden die Bindung und Zugehörigkeit zur Genossenschaft hergestellt. Sie ist mit Rechten und Pflichten verbunden die in der jeweiligen Satzung definiert sind.

Nutzungsentgelt

Das Nutzungsentgelt umfasst die monatliche Zahlung für eine bestimmte Wohnung der Genossenschaft und wird in einem Mietvertrag festgelegt. Es dient der Deckung der Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, für gemeinschaftliche Kosten und der Bildung von Rücklagen.

Nutzungsrecht

Das Genossenschaftsmitglied hat das Recht die Wohnung zu nutzen, erwirbt jedoch keinen Eigentumsanspruch. Eigentümer ist die Genossenschaft, die die Nutzungsbedingungen und Verpflichtungen für den Nutzer festlegt.

Objekt

Unter Objekt verstehen sich die von der Genossenschaft verwalteten und vermieteten Wohnungen und Wohnanlagen, für deren Instandhaltung und Modernisierung die Genossenschaft verantwortlich ist.

Pellets / Pelletheizung

Der nachhaltige und umweltfreundliche Brennstoff „Pellets“ aus erneuerbarer Biomasse wird in speziell dafür entwickelten Pelletheizungen verwendet. Pelletheizungen können sowohl als Zentralheizungssystem als auch als Einzelheizung eingesetzt werden.

Qualität

Sicherheit, Zufriedenheit, ein angenehmes und lebenswertes Wohnumfeld und eine gute Nachbarschaft steht für die Qualität des Wohnens in einer genossenschaftlichen Wohnanlage.

Renovierung

Ist die Maßnahme für den Erhalt, die Verbesserung und Wiederherstellung ästhetisch ansprechender und angenehmer Wohnräume. Sie kann aus verschiedenen Gründen erfolgen oder notwendig sein – Mängel beheben oder eine neue Wohnatmosphäre in neuem Design erschaffen.

Satzung

Die Satzung ist das schriftliche Dokument der Genossenschaft in dem die rechtlichen Grundlagen und rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen festgelegt sind. Sie beschreibt und beinhaltet Grundsätze, Ziele und Zwecke, Abläufe und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft.

Solidarprinzip

Alle Mitglieder der Genossenschaft setzen sich in gemeinsamer Verantwortung für das Wohl und den Zusammenhalt untereinander ein.

Terrasse

Die Terrasse als Freiluftbereich steigert den Wert der Wohnung und bietet den Bewohnern einen zusätzlichen Bereich für Entspannung im Freien. Terrassen haben unterschiedliche Größen und können mit Pflanzen, Gartenmöbeln und Sonnenschirmen zu einer individuellen Wohnoase werden.

Umbau

Der Umbau oder die Neugestaltung von Wohnanlagen dient der Verbesserung von Wohnkomfort und der Umsetzung neuer, verbesserter Standards, z.B. er Energieeffizienz der Wohngebäude. Der Umbau einer Wohnanlage muss sorgfältig geplant und die einzelnen Gewerke optimal koordiniert werden.

Vertreter

Vertreter werden von den Mitgliedern für eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern gewählt. Sie repräsentieren in den Mitgliederversammlungen die Anliegen der Mitglieder, nehmen an Abstimmungen teil und wirken an Entscheidungen mit.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der Genossenschaft ist das Gremium aus den gewählten Vertretern. Zu den Aufgaben gehören Beschlussfassungen, der Austausch von Informationen, die Vorstandswahl, die Feststellung der Jahresabschlüsse und sie vertritt die Anliegen der Genossenschaftsmitglieder.

Vorstand

Der Vorstand ist die Geschäftsführung der Genossenschaft, als leitendes Organ für Verwaltung und Vertretung und umfasst neben dem Vorstandsvorsitzenden weitere Mitglieder für die verschiedenen Zustandsbereiche.

Wohnungsberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein wird von der jeweiligen zuständigen staatlichen Stelle ausgestellt (für unsere Wohnungsgenossenschaft durch das Landratsamt Ebersberg) und ist der Einkommensnachweis, der Voraussetzung für den Bezug einer subventionierten bzw. geförderten Wohnung ist. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

Wohnungsbestand

Umfasst die Gesamtheit aller Wohnungen der Genossenschaft die in ihrem Besitz sind oder durch sie verwaltet werden. Er setzt sich aus unterschiedlichen Wohnungen in Wohnanlagen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern zusammen und erstreckt sich über mehrere Standorte erstrecken.

Wohnungsgeberbestätigung

Ist der Nachweis über den Bezug einer neuen Wohnung und dient als Grundlage für die Anmeldung des Wohnsitzes bei den Behörden. Jeder Wohnungsgeber ist verpflichtet bei Vermietung diese Bescheinigung auszustellen. Enthalten sind grundlegende Informationen über Vermieter, Mietbeginn, Anzahl der Personen im Haushalt und Wohnungsgröße. Sie muss vom Wohnungsgeber unterschrieben und datiert sein.

Xeriscape

Ist eine Methode zur Landschaftsgestaltung mit Pflanzenarten, die an die klimatischen Bedingungen angepasst sind und geringe Wassermengen brauchen. Außerdem wir Mulchschichtung gegen Wasserverdunstung eingesetzt, der Boden wird für bessere Wasserspeicherung verbessert und wird mittels Tröpfchenbewässerung gleichmäßig feucht gehalten. Xeriscaping verleiht Außenbereichen von Wohnanlagen mittels Balkon- und Terrassengärten, bepflanzt mit Kräutern, Gräsern und anderen Pflanzenarten ein ansprechendes Äußeres.

Young Generation

Sind die jungen Menschen, die ihr eigenes Zuhause in einer Wohnungsgenossenschaft haben oder suchen. Das Engagement und neue Ideen junger Genossenschaftsmitglieder fördern die Genossenschaft und die Gemeinschaft und sind für die Gestaltung der Zukunft unerlässlich.

Zentralheizung

Ist ein Heizsystem bei dem die Wärme an einer Stelle erzeugt und über ein Verteilungssystem, Rohrleitungen in die Gebäude und Räume geleitet wird. Zentralheizungen sind sehr effizient, an verschiedene Heizkörper anpassbar, können mit erneuerbaren Energien betrieben werden und sorgen auch für die Bereitstellung von Warmwasser in den Haushalten.

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