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FAQ -
Häufig gestellte Fragen

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rund um die Mitgliedschaft & die Genossenschaft

Rund um das Mietverhältnis und die Mitgliedschaft gibt es viele Fragen.
Unsere kleine Auswahl zusammengestellter Fragen & Antworten verstehen wir als Hilfe, Ihnen Wissenswertes zu unserer Genossenschaft zu vermitteln.
Mit einem Klick auf das + erhalten Sie die Informationen.

Mitgliedschaft

Was ist eine Genossenschaft und welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft?

Eine Genossenschaft ist ein rechtliches Unternehmen mit sozialer, solidarischer und wirtschaftlicher Ausrichtung zum Wohle ihrer Mitglieder. Ziel ist die Sicherung der Interessen der Mitglieder. Es gibt eine Vielzahl an Vorteilen, u.a. das Recht der Mitbestimmung und die gemeinschaftliche Nutzung bestehender Ressourcen (Bsp. Gemeinschaftsanlagen).

Wie kann bzw. wann muss ich Mitglied werden?

Bedingungen und Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind in der Satzung verankert. Die Beitrittserklärung muss beantragt und vom Vorstand der Genossenschaft zugelassen werden. Für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft Voraussetzung.

Welche Kosten fallen für die Mitgliedschaft an?

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist von jedem Mitglied ein Pflichtanteil in Höhe von 155,00 € zu zahlen. Zudem ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Weitere Pflichtanteile fallen bei Überlassung einer Wohnung an und richten sich nach der Wohnungsgröße.

Wann muss das Geschäftsguthaben eingezahlt werden und ist eine Zahlung in Teilbeträgen möglich?

Die Pflichtanteile müssen sofort eingezahlt werden. Wird eine Wohnung zur Nutzung überlassen, kann der Vorstand Ratenzahlungen zulassen.

Was passiert mit den Anteilen?

Die Anteile bilden die finanzielle Basis der Genossenschaft, sind deren Kapital und repräsentieren einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum der Genossenschaft, das aus Immobilien besteht. Durch die Anteile wird das Mitglied Miteigentümer an der Genossenschaft.

Wie kann man die Mitgliedschaft kündigen und wann bekommt man sein Geschäftsguthaben zurückgezahlt?

Mit Gebrauch des Rechts der Kündigung kann der Austritt aus der Genossenschaft erklärt werden. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt und muss 1 Jahr vorher zugehen. Das Geschäftsguthaben wird nach Billigung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr ausgezahlt.

Was geschieht mit der Mitgliedschaft im Todesfall?

Verstirbt ein Mitglied, geht die Mitgliedschaft auf die Erben über, bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres. Mehrere Erben können in diesem Zeitraum das Stimmrecht nur durch einen Vertreter ausüben.

Anmietung und Mietverhältnis

Muss man Mitglied sein / werden, um eine Wohnung zu erhalten?

Die Grundvoraussetzung für den Bezug einer Wohnung unserer Wohnungsgenossenschaft ist die Mitgliedschaft.

Wie kann ich mich um eine Wohnung bewerben?

Freiwerdende Wohnungen werden unter Wohnungsangebote auf unserer Webseite veröffentlicht. Dort haben Sie dann die Möglichkeit sich um die jeweilige zu bewerben. Vormerklisten werden nur für Mitglieder geführt.

Wann und wofür benötigt man einen Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein ist für die Bewerbung um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) erforderlich. Er ist der Nachweis für bestimmte Einkommensgrenzen, ist zeitlich begrenzt und muss regelmäßig erneuert werden, um den Anspruch auf eine Sozialwohnung nachzuweisen. Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht die Bewerbung um staatlich geförderten und bezahlbaren Wohnraum.

Wie erhält man einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird von der Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreien Stadt in deren Bereich die AntragstellerIn den Wohnsitz hat ausgestellt.

Nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben?

Grundlage für die Vergabe einer Wohnung ist die Mitgliedschaft über deren Zulassung ein Gremium entscheidet. Ist man Mitglied, wird über den Antrag auf Wohnraum nach Dringlichkeit, Bedarf, Anzahl der Familienmitglieder und besonderen Bedürfnissen entschieden.

Wie hoch ist die Kaution und wann muss diese eingezahlt werden?

Die Kaution für eine Genossenschaftswohnung beträgt drei Netto-Kaltmieten und ist bei Übernahme des Wohnraums und Unterzeichnung des Nutzungsvertrages zu entrichten.

Ist Tierhaltung erlaubt?

Die Regelungen hinsichtlich Tierhaltung variieren. Grundsätzlich ist die Kleintierhaltung, wie Fische, Vögel, Hamster nicht genehmigungspflichtig. Größere Tiere, wie Hunde und Katzen sind genehmigungspflichtig. Hierzu ist ein entsprechender Antrag an die Wohnungsgenossenschaft zu stellen. Diesen finden Sie in unserem Download-Bereich für Mitglieder.

Sind in den Wohnungen Einbauküchen vorhanden?

Die Wohnungen der Wohnungsgenossenschaft haben keine Einbauküchen und werden demzufolge unmöbliert vermietet.

Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen und Stellplätze?

Die Kündigungsfristen, sowohl für Wohnungen als auch für Stellplätze, richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Es besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss somit spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats bei der Wohnungsgenossenschaft eingehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.

Darf ich auf meinem Balkon eine Markise etc. anbringen?

Jegliche Veränderungen an unseren Gebäuden sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Somit bedarf die Installation einer Sonnenschutzvorrichtung wie einer Markise etc. der vorherigen Zustimmung. Die Genehmigung ist vor der baulichen Veränderung einzuholen.

Darf ich einen Schwedenofen (Holzofen) in meiner Wohnung installieren?

Jegliche Veränderungen an unseren Wohnungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vor der baulichen Veränderung einzuholen. Nach Antragstellung werden die baulichen Veränderungen von uns unter Einhaltung bestehender Vorschriften, auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Die Prüfung und Zustimmung durch die Wohnungsgenossenschaft dient der Sicherheit aller und der Verhinderung von Gefahrensituationen.

Darf ich ein Balkonkraftwerk (Solarpaneele) auf meinem Balkon anbringen?

Da es sich bei dem Anbringen von Solarpaneelen um eine bauliche Veränderung am Gebäude handelt, ist diese auf ihre Möglichkeit zu prüfen und somit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Zustimmung dient der Sicherstellung, dass die baulichen Veränderungen den geltenden Standards entsprechen. Die Genehmigung ist vor der baulichen Veränderung einzuholen.

Wo kann ich mein Elektroauto laden?

Das Laden von Elektrofahrzeugen ist in unseren Wohnanlagen aktuell noch nicht möglich, da bisher keine E-Ladestationen eingerichtet sind. Hier müssten Sie auf die Alternative von öffentlichen, externen Ladestationen zurückgreifen.

Allgemeine Fragen

Die Organisation und Verwaltung der Mitgliederdaten ist Aufgabe der Mitgliederverwaltung. Hier werden Stammdaten, Ein- und Austritte der Mitglieder, Mitgliedsbeiträge und die Kommunikation mit den Mitgliedern erfasst, bearbeitet und gepflegt. Anliegen der Mitglieder wie Anträge, Fragen und Beratung zu unterschiedlichen Thematiken rund um die Mitgliedschaft werden von der Mitgliederverwaltung bearbeitet. Hier werden Informationen zu aktuellen Themen, zu Mitgliederversammlungen, Protokolle und die Satzung bereitgestellt.

Mietverhältnisse optimal gestalten und Interessen der Mieter und der Genossenschaft gleichermaßen berücksichtigen – das sind die Aufgaben für die professionelle Verwaltung der Mietobjekte. Der Mietverwaltung obliegt die Vermietung der Wohnungen und die Auswahl geeigneter Mieter. Nutzungsverträge werden abgeschlossen und Zahlungen überwacht sowie die Betriebskosten abgerechnet. Des Weiteren ist das Team der Mietverwaltung Ansprechpartner für Anliegen, Fragen und Probleme der Mieter.

In der technischen Abteilung werden Wartungen, Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen geplant und koordiniert. Das Team der technischen Abteilung ist Ansprechpartner für technische Anliegen und Fragen der Mieter.
Des Weiteren zählen auch die Überwachung und Koordination der Neubaumaßnahmen zu den Aufgaben.

Wohnungen und Wohnanlagen werden über Mieten, Mitgliedsbeiträge und Eigenmittel der Genossenschaft finanziert. Die Wohnungsvergabe ist im Vergleich zu geförderten Wohnungen flexibler und unabhängiger und unterliegt in der Regel keinen Einkommensbeschränkungen. Durch die Kombination von frei finanzierten und geförderten Wohnungen wird sozial betrachtet, eine vielfältige Mietergemeinschaft aufgebaut und die Stabilität der Genossenschaft gewährleistet.

Um Wohnraum für schwächere Einkommensgruppen und Haushalte zur Verfügung stellen zu können, werden Wohnungen und Wohnanlagen mittels staatlicher und öffentlicher Zuschüsse gefördert. Ziel ist, Chancengleichheit zu schaffen und angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen bereitzustellen. Die Förderung kann von unterschiedlichen Institutionen und Stellen über spezielle Förderprogramme unterstützt werden. Der Bezug einer geförderten Wohnung unterliegt bestimmten Kriterien und Voraussetzungen wie z.B. dem Wohnberechtigungsschein.

Gerne sind wir für Sie da.

Sie haben Fragen, brauchen Beratung oder möchten einen Termin mit uns vereinbaren? Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung! Sprechen Sie uns an telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Gerne stehen wir Ihnen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

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